Überprüfung der Trinkwasserqualität in Trinkwasseranlagen nach UBA-Empfehlung und Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Trinkwasserprüfungen nach Trinkwasserverordnung
Trinkwasserprüfungen nach Trinkwasserverordnung

Über das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die Trinkwasserverordnung (TrinwV) werden die Anforderungen an die Abgabe von Trinkwasser gesetzlich geregelt.

 

"Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der meschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist" (§ 37, Absatz 1 Infektionsschutzgesetz IfSG).

 

Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn das Trinkwasser den mikrobiologischen und chemischen Anforderungen nach Trinkwasserverordnung entspricht. Das Trinkwasser muss zudem rein und genusstauglich sein (§ 5 Trinkwasserverordnung).

 

Die einwandfreie Qualität des Trinkwassers ist dabei an allen Entnahmestellen einer Trinkwasser-Installation zu jeder Zeit einzuhalten.

 

Durch die Abgabe von Trinkwasser an Personen obliegt dem Inhaber oder Betreiber einer Trinkwasseranlage somit eine besondere Sorgfalt in Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht für das wichtigste Lebensmittel Nr. 1, unserem Trinkwasser!

 

Zur Erfüllung der Betreiberpflichten bieten wir Inhabern  von Trinkwasseranlagen ein umfangreiches Spektrum zur Überprüfung der Qualität von Trinkwasser an, um den hygienisch-technischen Zustand einer Trinkwasser-Installation sowie die Einhaltung der mikrobiologischen und chemischen Grenzwerte für das abgegene Trinkwasser jederzeit überwachen zu können:

 

  • Organisation und Durchführung von mikroiologischen sowie chemisch-physikalische Trinkwasseruntersuchungen nach Trinkwasserverordnung durch akkreditierte Trinkwasserlabore.
  • Mikrobiologische und chemisch-physikalische Trinkwasseruntersuchungen für neu errichtete Trinkwasseranlagen im Rahmen einer Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023- Blatt 1.
  • Organisation und Durchführung von Schwermetallanalysen im Trinkwasser über gestaffelte Stagnationsbeprobungen gemäß der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung).
  • Probenahmeplanung und Festlegung von Pobenahmestellen für orientierende und weitergehende Trinkwasseruntersuchungen nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung).
  •  Organisation und Durchführung von mikrobiologischen Stufenkontrollen zur Ursachenklärung mikrobieller Kontaminationen mit Pseudomonas aeruginosa und anderen Mikroben in weitläufigen Trinkwassersystemen.

Die richtige Trinkwasserprüfung für Ihre Aufgabenstellung

Trinkwasseranalysen  nach Trinkwasserverordnung


Überprüfung von Trinkwassersystemen auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben  gemäß § 5 Trinkwasserverordnung in Gebäuden, idustriellen Großanlagen und mobilen Trinkwasser-Installationen.

Erstinspektion VDI 6023 für Neuinstallationen


Hygiene-Erstinspektion zur Überprüfung der Trinkwasserqualität in neu errichteten oder sanierten Trinkwasser-Installationen  zur Freigabe von Trinkwasseranlagen nach VDI 6023- Baltt 1.

Stufenkontrolle bei mikrobiellen Auffälligkeiten


Ursachenklärung und Lokalisierung von

Pseudomonas aeruginosa und anderen Keimen in Trinkwasseranlagen durch mikrobiologische Stufenkontrollen nach der technischen Regel DVGW W551-2.


Unser flexibles Probenahmemanagement ermöglicht eine zeitnahe sowie sichere Überprüfung Ihres Trinkwassers.

 

Die Trinkwasserprüfung erfolgt nach Trinkwasserverordnung regelkonform durch zertifizierte Probenehmer mit anschließender Untersuchung der Trinkwasserproben in einem landesgelisteten, akkreditierten Trinkwasserlabor gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Erfüllen Sie jetzt sicher und vollständig Ihre Betreiberpflichten nach den gesetzlichen Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Falls Sie Fragen haben oder ein kostenfreies Beratungsgespräch wünschen, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Service-Hotline :   0800 - 000 - 5704    (Anruf kostenfrei)