Zur Vermeidung von Hygienerisiken in Trinkwasser-Installationen müssen Anlagen zur Verteilung von Trinkwasser gemäß § 17 (1) Trinkwasserverordnung mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) geplant, erbaut und betrieben werden.
Zudem müssen die mikrobiologischen und chemischen Grenzwerte für die Abgabe von Trinkwasser gemäß den Anforderungen aus der Trinkwasserverordnung erfüllt sein.
Für einen hygienisch-sicheren Betrieb von Trinkwasseranlagen sind im Besonderen die Vorgaben aus der allgemein anerkannten Regel der Technik VDI/DVGW 6023 anzuwenden.
Zur Umsetzung der Hygienerichtlinie VDI/DVGW 6023 bieten wir Inhabern von Immobilien die Durchführung einer hygienisch-technischen Überprügfung Ihrer Trinkwasser-Installation an.
Über eine Anlagenprüfung lassen sich mikrobiologische und chemische Risiken in der Trinkwasseranlage frühzeitig erkennen, so dass mögliche Schäden an der Gebäudeinstallation und Verkeimungen im Trinkwassersystem vermieden werden können.
Der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasseranlage (= UsI) ist dazu verpflichtet, die nach Trinkwasserverordnung geltenden mikrobiologischen und chemischen Grenzwerte für das abgegebene Trinkwasser an jeder Entnahmestelle einzuhalten.
Dieses kann auf langer Sicht hin nur über eine hygienisch einwandfreie und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik eingerichteten Trinkwasser-Installation erreicht werden.
Für einen bestimungsgemäßen und hygienisch sicheren Betrieb von Trinkwasseranlagen bieten wir zur Umsetzung der Anforderungen aus der Trinkwasserverordnung ein umfangreiches Monitoring an:
Falls Sie Fragen zu unserer Hygieneinspektion nach VDI/DVGW 6023 wünschen, so stehen Ihnen unsere Experten an sieben Tagen in der Woche jederzeit gerne zur Verfügung.