Legionellenprüfungen nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Legionellenprüfung Trinkwasser
Legionellenprüfung Trinkwasser

Gemäß § 31, Absatz 1 der neuen Trinkwasserverordnung 2023 hat der Betreiber einer Trinkwasser-Installation das Trinkwasser, sofern es im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird, durch eine systemische Untersuchung auf den Parameter Legionellen (Legionella spec.) zu untersuchen, wenn folgende Merkmale für die Trinkwasseranlage gleichzeit erfüllt werden:

 

1.) wenn sich in der Trinkwasser-Installation eine Trinkwassererwärmungsanlage befindet mit

 

a. einem Speicher-Trinkwassererwärmer oder einem zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmer (Frischwasserstation), jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern. ...oder...

 

b. einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindeststens einer Trinkwasserleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle für das Trinkwasser, wobei der Inhalt einer Zirkulation nicht berücksichtig wird. ...und ...

 

2.) sich in der Trinkwasser-Installation Duschen oder andere Einrichtungen befinden, an denen es zu einer Verneblung des Trinkwassers kommt (z.B. Spülbrausen). ...und ...

 

3.) Die Trinkwasser-Installation sich nicht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus befindet.Ein- oder Zweifamilienhäuser sind somit immer von der gesetzlichen Prüfpflic ht auf Legionellen nach § 31 (1) TrinkwV ausgenommen.

Gemäß § 39, Absatz 1der neuen Trinkwasserverordnung dürfen Untersuchungen des Trinkwassers einschließlich deren Probenahmen nur noch von dafür zugelssenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden.

 

Wir beraten Sie gerne zu den Voraussetzungen für eine regelkonforme Durchführung der Legionellenprüfung Ihrer Trinkwasseranlage

Weitergehende Legionellenuntersuchung


Weitergehende Legionellen- Untersuchung zur Ursachenklärung einer Legionellen-Kontamination nach der technischen Regel DVGW W551 9.2.

Festlegung von Probenahmestellen


Festlegung der Entnahmestellen zur Probenahme nach UBA-Empfehlung für die Durchführung von Erst- und weitergehenden Untersuchungen.


 Service-Hotline :   0800 - 000 - 5704    (Anruf kostenfrei)