
Wird in einer Trinkwasserinstallation der technische Maßnahmenwert mit 100 KBE/100 ml für den mikrobiellen Parameter Legionellen (Legionella spec.) im Rahmen einer Trinkwasseruntersuchung erreicht oder überschritten, so hat der Betreiber unverzüglich eine schriftliche Risikoabschätzung für die betroffene Trinkwasseranlage gemäß Trinkwasserverordnung zu erstellen (§ 51, Absatz 1, Punkt 2 TrinkwV).
Die Risikoabschätzung ist unter Beachtung der im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichten Empfehlung des Umweltbundesamtes "Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung - Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen" durchzuführen.
Die Risikoabschätzung ist hierbei in Form eines schriftlichen Gutachtens zu erbringen.
Für die Erstellung der Risikoabschätzung hat zuvor eine Ortsbesichtigung der betroffenen Trinkwasseranlage zu erfolgen.
Die Ortsbesichtigung wird in der Regel über denselben Sachverständigen durchgeführt, der auch die Risikoabschätzung für das Trinkwassersystem erstellt.
Im Rahmen der Ortsbesichtigung sind Untersuchungen zur Klärung der Ursachen für den Legionellen-Befall im Trinkwasser durchzuführen. Die betroffene Trinkwasseranlage ist auf deren Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hin zu überprüfen (DIN-Normen, VDI-Richtlinien, DVGW-Arbeitsblätter W 551, etc.).
Der Betreiber hat die Risikoabschätzung gemäß Trinkwasserverordnung grundsätzlich zu erbringen, unabhängig von einer Aufforderung durch das Gesundheitsamt oder den Ergebnissen mikrobiologischer Nachuntersuchungen.
Da in einer Risikoabschätzung auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung alle möglichen Gefährdungen für die menschliche Gesundheit aufgeführt und bewertet werden müssen, sollte der Sachverständige der Risikoabschätzung über ein fundiertes Wissen zu den mikrobiologischen Prozessen in Trinkwassersystemen sowie zu den hieraus möglicherweise resultierenden Infektionsgefahren für die Verbraucher des Trinkwassers verfügen.
Die Vorgehensweise und der Inhalt einer Risikoabschätzung bei Legionellen-Kontaminationen in Trinkwasserinstallationen werden über die Trinkwasserverordnung gesetzlich geregelt (§ 51, Absatz 2 Trinkw).
In der Risikoabschätzung sind mögliche Gefährdungen der menschlichen Gesundheit durch die mit einer Legionellen-Kontamination betroffenen Trinkwasserinstallation systematisch zu erfassen und zu bewerten.
Die Risikoabschätzung in Bezug auf Legionellen im Trinkwasser muss hierzu mindestens folgende Positionen enthalten:
Die Risikoabschätzung ist nach der Empfehlung des Umweltbundesamtes durch einen qualifizierten Sachverständigen mit entsprechender Fachkunde in der Form eines schriftlichen Gutachtens zu erstellen.
Als Gutachten muss die Risikoabschätzung nachvollziehbar, logisch strukturiert, für den Laien verständlich und für den Fachmann ausreichend erklärbar sein.
Das Gutachten der Risikoabschätzung ist unabhängig von anderen Interessen durchzuführen. Insbesondere muss eine Befangenheit vermieden werden. Eine Befangenheit ist dann zu vermuten, wenn Personen an der Planung, der Errichtung, dem Betrieb oder der Sanierung der Trinkwasserinstallation selbst beteiligt waren (z.B. Inhaber, Betreiber, Fachplaner, Sanitärfirmen).
Gutachten und somit auch die schriftliche Risikoabschätzung sind durch den ausführenden Sachverständigen persönlich zu erstellen.
Zur Ursachenklärung und Beseitigung eines Legionellenbefalls in Trinkwasseranlagen erstellen unsere VDI / DVQST- zertifizierten Sachverständige für Trinkwasserhygiene bundesweit individuelle sowie rechtssichere Risikoabschätzungen in Bezug auf Legionellen im Trinkwasser gemäß § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung). Wir bieten Ihnen hierzu folgende Leistungen an:
Falls Sie Fragen haben oder ein Beratungsgespräch zu dem Umfang unserer Risikoabschätzung wünschen, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Deutschlandweite Service-Hotline : 0800 - 000 - 5704 (Anruf kostenfrei)
Mit unseren zertifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene sind wir in dem gesamten Bundesgebiet auch in Ihrer Nähe tätig:
Region Süd-West: Frankfurt am Main - Wiesbaden - Mannheim - Koblenz - Karlsruhe - Pforzheim - Stuttgart - Heilbronn - Freiburg - Saarbrücken - Region Schwarzwald - Kreis Bodensee
Region Mitte: Hannover - Kassel - Celle - Braunschweig - Bamberg
Region NRW: Bonn - Köln - Düsseldorf - Neuss - Essen - Bochum - Dortmund - Bielefeld - Duisburg - Mönchengladbach - Leverkusen
Region Süd: Ulm - München - Augsburg - Region Oberbayern - Allgäu
Region Nord: Bremen - Hamburg - Kiel - Lübeck - Nordfriesische Inseln
Region Ost: Berlin - Leipzig - Dresden - Erfurt - Gera - Region Thüringen