Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen

Gefährdungsanalyse bei Legionellen
Gefährdungsanalyse bei Legionellen

Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmewerts für Legionellen mit mehr als 100 KBE in 100 ml Trinkwasserprobe (KBE = koloniebildende Einheiten ) ist der Inhaber oder Betreiber einer mit Legionellen kontaminierten Trinkwasseranlage gemäß § 16 (7) Trinkwasserverodnung gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich eine Gefährdungsanalyse für die betroffene Anlage durchzuführen.

 

Die Gefährdungsanalyse ist nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) in Form eines unabhängigen Gutachtens anzufertigen und dem zuständigen Gesunheitsamt anschließend vorzulegen.

 

Gesetzliche Grundlage zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen nach einem Befall mit Legionellen ist die Vorgabe aus der Trinkwasserverordnung.

 

Unter dem Paragraf §16 (7) TrinkwV wird verbindlich gefordert:

 

"..Wird dem Unternehmer oder sonsigen Inhaber bekannt, dass der technische Maßnahmewert für Legionellen überschritten wird, hat dieser unverzüglich..:

 

  • Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchzuführen lassen. Diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen.
  • Eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen.
  • Maßnahmen durchzuführen oder durchzuführen lassen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technikzum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind".

Wir erstellen Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen bei Legionellen im Trinkwasser gemäß Trinkwasserverordnung

Bereits bei erstmaliger Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen mit über 100 KBE/100 ml Legionellen ist eine Gefährdungsanalyse für die betroffene Trinkwasser-Installation verbindlich durchzuführen.

 

Neben der gesetzlich verpflichtenden Gefährdungsanalyse nach einem Legionellenbefall  (ereignisorientierte Gefährdungsanalyse) ist es sinnvoll und empfehlenswert eine freiwillige, systemorientierte Gefährdungsanalyse für eine Trinkwasser-Installation durchzuführen.

 

So können Schwachstellen und Risiken in einer Trinkwasser-Installation bereits frühzeitig erkannt und beseitigt werden, bevor es zu mikrobiologischen Problemen in dem Trinkwassersystem kommt.

 

Über unser Sachverständigenbüro für Trinkwasserhygiene (TWH) erstellen wir hierzu professionelle Gefährdungsanalyen für Trinkwasser-Installationen nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung), der neuen hygienisch-technischen Regel zur Durchführung von Gefährdungsanalysen VDI/BTGA/ZVSHK 6023 -Blatt 2 und den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.

Falls Sie Fragen haben oder eine Beratung zur Anfertigung einer Gefährdungsanalyse für Ihre Trinkwasser-Installation wünschen, so stehen wir Ihnen an sieben Tagen in der Woche jederzeit gerne zur Verfügung.

Service-Hotline :   0800 - 000 - 5704    (Anruf kostenfrei)