Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen -  Risikoabschätzung nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Risikoabschätzung bei Legionellen
Risikoabschätzung bei Legionellen

Bereits bei einem Erreichen des technischen Maßnahmewerts für Legionellen mit 100 KBE in 100 ml Trinkwasserprobe (KBE = koloniebildende Einheiten ) ist der Inhaber oder Betreiber einer mit Legionellen kontaminierten Trinkwasseranlage gemäß § 51, Absatz 1 neuer Trinkwasserverodnung gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich eine Risikoabschätzung (ehemals Gefährdungsanalyse) für die betroffene Anlage durchzuführen.

 

Die Risikoabschätzung ist nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes in Form eines unabhängigen, schriftlichen Gutachtens anzufertigen.

 

Gesetzliche Grundlage zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen nach einem Befall mit Legionellen ist die Vorgabe aus der Trinkwasserverordnung unter dem Paragrafen § 51, Absatz 1 TrinkwV. Hier wird verbindlich gefordert:

 

"..Wird in einer Trinkwasser-Installaion (...) der technische Maßnahmewert für den Parameter Legionella spec. erreicht, so hat der Betreiber der  Wasserversorungsanlage, in der sich die Trinkwasser-Installation befindet, unverzügliich":

 

  • Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchzuführen hat. Diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie die Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen.
  • Eine schriftliche Risikoabschätzung unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes von 2012   "Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung - Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen" erstellen muss.
  • Maßnahmen durchzuführen oder durchführen hat, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik für den Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind.

Wir erstellen Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen bei Legionellen im Trinkwasser gemäß Trinkwasserverordnung

Bereits bei erstmaligen Erreichen des technischen Maßnahmewertes für Legionellen mit über 100 KBE/100 ml Legionellen ist eine Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) für die betroffene Trinkwasser-Installation verbindlich durchzuführen.

 

Neben der gesetzlich verpflichtenden  Risikoabschätzung nach einem Legionellenbefall ist es sinnvoll und empfehlenswert eine freiwillige, systemorientierte Gefährdungsanalyse für eine Trinkwasser-Installation durchzuführen.

 

So können Schwachstellen und Risiken in einer Trinkwasser-Installation bereits frühzeitig erkannt und beseitigt werden, bevor es zu mikrobiologischen Problemen in dem Trinkwassersystem kommt.

 

Über unser Sachverständigenbüro für Trinkwasserhygiene erstellen wir hierzu professionelle Gefährdungsanalyen für Trinkwasser-Installationen nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung), der hygienisch-technischen Regel zur Durchführung von Gefährdungsanalysen VDI/BTGA/ZVSHK 6023 -Blatt 2 und den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.

Deutschlandweites Einzugsgebiet


Mit unseren zertifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene sind wir in dem gesamten Bundesgebiet auch in Ihrer Nähe tätig:

 

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Falls Sie Fragen haben oder eine Beratung zur Anfertigung einer Gefährdungsanalyse für Ihre Trinkwasser-Installation wünschen, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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