Für eine systemische Untersuchung von Trinkwasseranlagen auf das Vorkommen von Legionellen und weiteren Trinkwasserkeimen ist gemäß der neuen Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung v. 18.12.2018) zuvor eine strategische Festlegung von Probenahmestellen erforderlich.
Um sicherzustellen, dass der Umfang, die Art und die Positionen der ausgewählten Probenahmestellen auch tatsächlich einer systemischen Untersuchung nach Trinkwasserverordnung entspricht, sollte zuvor im Rahmen einer Ortsbegehung der Trinkwasseranlage die Erstellung einer spezifischen Probenahmeplanung durch eine sachkundige Person erfolgen.
Besonders in komplexen und weitläufigen Trinkwasserverteilungssystemen ist die Auswahl geeigneter Probenahmestellen für eine systemische Untersuchung des Trinkwassers nach hygienisch-technischen Kriterien fachgerecht auszuwählen.
Zudem sind eventuell bereits bestehende Probenahmestellen auf deren Funktion und Konformität hin zu überprüfen.
Werden Entnahmestellen unsachgemäß ausgewählt, so entspricht die Probenahme oftmals nicht in vollem Umfang einer systemischen Untersuchung. In diesem Fall können für den Betreiber erhöhte Kosten durch Nachuntersuchungen entstehen.
Nutzen Sie das Fachwissen unserer Experten für die richtigen Auswahl der erforderlichen Probenahmestellen und Parameter zur systemische Untersuchung der Trinkwasserqualität in Gebäuden und industriellen Großanlagen:
In großen Wasserverteilungsanlagen mit hoher Steigstranganzahl, so zum Beispiel in Kliniken, Pflegeheimen, Firmen- und Bürogebäuden, besteht für den Betreiber die Möglichkeit einer Reduzierung der Probenahmestellen, um hohe Kosten im Rahmen einer Trinkwasseruntersuchung zu vermeiden.
Gemäß der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung v. 18.12.2018) führen unsere Sachverständige hierzu eine anlagenspezifische Seigstrangreduzierung in Gebäuden mit entsprechender Begründung und Dokumentation durch.
Durch eine optimierte Probenahmeplanung lassen sich die Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Trinkwasseranlalysen in der Regel deutlich reduzieren.
Die Unabhängigkeit unserer Sachverständigen gewährleistet eine fachgerechte Auswahl an Probenahmestellen im Sinne der zusändigen Behörden.
Gleichzeitig gibt es dem Inhaber und Betreiber der Trinkwasseranlage eine Rechtssicherheit für die getroffene Auswahl der Probenahmestellen in seinem Objekt.
Falls Sie Fragen haben oder ein kostenfreies Beratungsgespräch zu unseren Leistungen wünschen, so stehen wir Ihnen an sieben Tagen in der Woche jederzeit gerne zur Verfügung.
Service-Hotline : 0800 - 000 - 5704
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