Über das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) werden die Anforderungen an die Abgabe von Trinkwasser gesetzlich geregelt.
"Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist" (§ 37, Absatz 1 Infektionsschutzgesetz IfSG).
Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn das Trinkwasser den mikrobiologischen und chemischen Anforderungen nach Trinkwasserverordnung entspricht. Das Trinkwasser muss zudem rein und
genusstauglich sein (§ 5 Trinkwasserverordnung).
Die einwandfreie Qualität des Trinkwassers ist dabei an allen Entnahmestellen einer Trinkwasser-Installation zu jeder Zeit einzuhalten.
Durch die Abgabe von Trinkwasser an Personen obliegt dem Inhaber oder Betreiber einer Trinkwasseranlage somit eine besondere Sorgfalt in Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht für das wichtigste Lebensmittel Nr. 1, unserem Trinkwasser!
Zur Erfüllung der Betreiberpflichten bieten wir Inhabern von Trinkwasseranlagen ein umfangreiches Spektrum zur Überprüfung der Qualität von Trinkwasser an, um den hygienisch-technischen Zustand einer Trinkwasser-Installation sowie die Einhaltung der mikrobiologischen und chemischen Grenzwerte für das abgegebene Trinkwasser jederzeit überwachen zu können:
Überprüfung von Trinkwassersystemen auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 5 Trinkwasserverordnung in Gebäuden, industriellen Großanlagen und mobilen Trinkwasser-Installationen.
Hygiene-Erstinspektion zur Überprüfung der Trinkwasserqualität in neu errichteten oder sanierten Trinkwasser-Installationen zur Freigabe von Trinkwasseranlagen nach VDI 6023- Blatt 1.
Ursachenklärung und Lokalisierung von
Pseudomonas aeruginosa und anderen Keimen in Trinkwasseranlagen durch mikrobiologische Stufenkontrollen nach der technischen Regel DVGW W551-2.
Unser flexibles Probenahme-Management ermöglicht eine zeitnahe sowie sichere Überprüfung Ihres Trinkwassers.
Die Trinkwasserprüfung erfolgt nach Trinkwasserverordnung regelkonform durch zertifizierte Probenehmer mit anschließender Untersuchung der Trinkwasserproben in einem landesgelisteten, akkreditierten Trinkwasserlabor gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Erfüllen Sie jetzt sicher und vollständig Ihre Betreiberpflichten nach den gesetzlichen Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Falls Sie Fragen haben oder ein kostenfreies Beratungsgespräch wünschen, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Deutschlandweite Service-Hotline : 0800 - 000 - 5704 (Anruf kostenfrei)