Bei dem Erreichen des technischen Maßnahmewertes für Legionellen ( 100 KBE/100ml ) in einer Trinkwasser-Installation sind gemäß der gesetzlichen Vorgabe aus § 51, Absatz 1 der Trinkwasserverordnung unverzüglich Untersuchungen zur Klärung der Ursachen des Legionellenbefalls durch den Betreiber der betroffenen Anlage durchzuführen.
Um das Ausmaß sowie die mögliche Ursache des Legionellenbefalls in einer kontaminierten Trinkwasseranlage ermitteln zu können, ist nach dem Arbeitsblatt DVGW W551 Position 9.2 eine weitergehende Legionellenuntersuchung der Trinkwasser-Installation als geeignete Maßnahme vorzusehen.
Eine weitergehende Untersuchung ist gemäß der technischen Regel Arbeitsblatt DVGW W551 in Abhängigkeit zur Höhe des ermittelten Legionellenbefalls wie folgt zeitlich durchzuführen:
Über die von den Gesundheitsämtern gefordete "weitergehende Untersuchung" soll zunächst das Ausmaß der vorliegenden Legionellen-Kontamination in dem Trinkwassersystem ermittelt werden, um dann im weiteren Ablauf gezielte Sanierungsmaßnahmen durchführen zu können.
Die Auswahl der erforderlichen Probenahmestellen für eine weitergehende Untersuchung der Trinkwasser-Installation auf Legionellen sollte idealerweise im Rahmen einer Risikoabschätzung (ehemals Gefährdungsanalyse) durch einen qualifizierten Sachverständigen ermittelt und festgelegt werden.
Im Rahmen einer weitergehenden Legionellenuntersuchung von Trinkwasseranlagen bieten wir folgende Leistungen an:
Erfüllen Sie jetzt sicher und vollständig Ihre Betreiberpflichten nach § 51, Absatz 1Trinkwasserverordnung bei einem Legionellenbfall in Trinkwasseranlagen.
Falls Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, so stehen Ihnen unsere Experten jederzeit gerne zur Verfügung.
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