Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen (100 KBE/100ml) in einer Trinkwasser-Installation sind nach §16 (7) Trinkwasserverordnung Maßnahmen zur Ursachenklärung des Legionellenbefalls durch den Inhaber der betroffenen Anlage durchzuführen.
Um das Ausmaß sowie die mögliche Ursache des Legionellenbefalls in einer kontaminierten Trinkwasseranlage ermitteln zu können, ist nach dem Arbeitsblatt DVGW W551 Position 9.2 eine weitergehende Legionellenuntersuchung der Trinkwasser-Installation als geeignete Maßnahme vorzusehen.
Eine weitergehende Untersuchung ist gemäß der technischen Regel Arbeitsblatt DVGW W551 in Abhängigkeit zur Höhe des ermittelten Legionellenbefalls wie folgt zeitlich durchzuführen:
Die von den Gesundheitsämtern gefordete "weitergehende Untersuchung" soll zunächst dazu dienen das Ausmaß der vorliegenden Legionellen-Kontamination in dem Trinkwassersystem zu ermitteln um dann im weiteren Ablauf gezielte Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.
In der Regel sollten die erforderlichen Probenahmestellen für eine weitergehende Untersuchung der Trinkwasser-Installation auf Legionellen im Rahmen einer Gefährdungsanalyse durch einen qualifizierten Sachverständigen ermittelt und festgelegt werden.
Im Rahmen einer weitergehenden Legionellenuntersuchung von Trinkwasseranlagen bieten wir folgende Leistungen an:
Erfüllen Sie jetzt sicher und vollständig Ihre Betreiberpflichten nach § 16 (7) Trinkwasserverordnung bei einem Legionellenbfall in Trinkwasseranlagen.
Falls Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, so stehen Ihnen unsere Experten jederzeit gerne zur Verfügung.
Service-Hotline : 0800 - 000 - 5704
(Anruf kostenfrei)