Weitergehende Untersuchung auf Legionellen gemäß Trinkwasserverordnung und dem Arbeitsblatt DVGW W551

Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen (100 KBE/100ml) in einer Trinkwasser-Installation sind nach §16 (7) Trinkwasserverordnung Maßnahmen zur Ursachenklärung des Legionellenbefalls durch den Inhaber der betroffenen Anlage durchzuführen.

 

Um das Ausmaß sowie die mögliche Ursache des Legionellenbefalls in einer kontaminierten Trinkwasseranlage ermitteln zu können, ist nach dem Arbeitsblatt DVGW W551 Position 9.2 eine weitergehende Legionellenuntersuchung der Trinkwasser-Installation als geeignete Maßnahme vorzusehen.

 

Eine weitergehende Untersuchung ist gemäß der technischen Regel Arbeitsblatt DVGW W551 in Abhängigkeit zur Höhe des ermittelten Legionellenbefalls wie folgt zeitlich durchzuführen:

 

  • über 100 KBE/100 ml Legionellen - weitergehende Untersuchung innerhalb von vier Wochen
  • über 1.000 KBE/100 ml - weitergehende Untersuchung umgehend
  • über 10.000 KBE/100 ml - weitergehende Untersuchung unverzüglich

 

Die von den Gesundheitsämtern gefordete "weitergehende Untersuchung" soll zunächst dazu dienen das Ausmaß der vorliegenden Legionellen-Kontamination in dem Trinkwassersystem zu ermitteln um dann im weiteren Ablauf gezielte Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.

 

In der Regel sollten die erforderlichen Probenahmestellen für eine weitergehende Untersuchung der Trinkwasser-Installation auf Legionellen im Rahmen einer Gefährdungsanalyse durch einen qualifizierten Sachverständigen ermittelt und festgelegt werden.

Weitergehende Untersuchung nach Arbeitsblatt DVGW W551 9.2 zur Ursachenklärung von Legionellen-Kontaminationen im Trinkwasser

Im Rahmen einer weitergehenden Legionellenuntersuchung von Trinkwasseranlagen bieten wir folgende Leistungen an:

 

  •  Festlegung von Probenahmestellen zu einer weitergehenden Legionellenprüfung im Rahmen einer Ortsbegehung.
  • Fachgerechte Probenahme durch zertifiziertes Fachpersonal unserer Partnerlabore gemäß Trinkwasserverordnung.
  • Untersuchung der Proben in einem landesgelisteten und akkreditierten Trinkwasserlabor gemäß Trinkwasserverordnung.
  • Erstellung eines akkreditierten Prüfberichtes zur weitergehenden Legionellenuntersuchung durch unsere Partnerlabore
  • Beratung und Bewertung zu den Ergebnissen einer weitergehenden Legionellenprüfung.
  • Mieterinformation zur Erfüllung der Informationspflicht nach § 21 Trinkwasserverordnung.
  • Gefährdungsanlayse für kontaminierte Trinkwasseranlagen unter Einbidung einer weitergehenden Untersuchung.

Erfüllen Sie jetzt sicher und vollständig Ihre Betreiberpflichten nach § 16 (7) Trinkwasserverordnung bei einem Legionellenbfall in Trinkwasseranlagen.

Falls Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, so stehen Ihnen unsere Experten jederzeit gerne zur Verfügung.

Service-Hotline :   0800 - 000 - 5704    (Anruf kostenfrei)